


Die Große Koalition plant in Reaktion auf die weltweite Finanzkrise ein "Wachstumspaket" mit steuerlichen Entlastungen.
So soll beispielsweise die steuerliche Berücksichtigung von Handwerkerleistungen an der selbstgenutzten Immobilie (§ 35a EStG) verdoppelt werden. Dies geht aus dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" hervor, der diese Woche im Bundestag beraten wird.
Hierzu soll der Höchstbetrag, der bisher die Steuerlast von Eigenheimern nach der Beauftragung von Handwerkerleistungen an der selbstgenutzten Immobilie mindert, von maximal 600 auf 1.200 Euro im Jahr heraufgesetzt werden. Bislang erkennen die Finanzbehörden Aufwendungen für Handwerkerleistungen, bezogen auf die Arbeitskosten, ohne Materialkosten, bis zu einer Höhe von 3.000 Euro jährlich an. In Höhe von 20 Prozent der Kosten mindert sich die Einkommensteuerlast um maximal 600 Euro jährlich. Vom kommenden Jahr an sollen Handwerkerkosten von bis zu 6.000 Euro die Steuerlast um 20 Prozent und maximal 1.200 Euro im Jahr mindern. Das Gesetz soll am Dienstag, dem 25. November 2008 in erster Lesung im Bundestag behandelt werden. Am Donnerstag, dem 27. November 2008 wird sich der Finanzausschuss des Bundestages mit dem Gesetz beschäftigen.