23.09.2009 BGH: Mieter dürfen Wandfarbe frei wählen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass eine Klausel über Schönheitsreparaturen, die eine Verpflichtung zum "Weißen der Decken und Oberwände" während der Mietzeit enthält, unwirksam ist. Eine derartige Klausel schränke den Mieter in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs ein, weil sie ihm auch während der Mietzeit vorgebe, in welchen Farben er die Wohnung zu dekorieren habe, argumentierten die Karlsruher Richter. Jedenfalls wenn der Vermieter kein anerkennenswertes Interesse an der Farbvorgabe Weiß habe, benachteilige die Klausel den Mieter unangemessen (Az. VIII 344/08). Mit dem heutigen Urteil setzt der BGH seine Rechtsprechung zu unzulässigen Farbwahlklauseln konsequent fort.

Quelle: IZ aktuell vom 23. September 2009

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