


Das Amtsgericht München hat zwei Mietern einer Wohnung einen Schadensersatzanspruch gegen die Hausverwaltung unter anderem wegen verdorbener Lebensmittel zugesprochen, weil die Hausverwaltung dem Stromversorger fälschlicherweise einen Mieterwechsel mitgeteilt und die daraufhin erfolgte Abstellung des Stroms zum Ausfall der Kühlgeräte geführt hatte. Die Mieter hätten sowohl einen deliktischen als auch einen vertraglichen Anspruch. Denn bei einem Vertrag zwischen Vermieter und Hausverwaltung handle es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Mieters.
Amtsgericht München, Urteil vom 10.03.2010, Az.: 212 C 16694/09