13.08.2009 - KfW ändert Förderbedingungen beim energetischen Bauen und Sanieren

Im Zuge des Inkrafttretens der EnEV2009 zum 01.10.2009 werden auch die Förderbedingungen der KfW an die neue Fassung der Verordnung angepasst. Eine grundlegende Änderung des Fördersystems findet nicht statt. Die bisher auf der EnEV2007 basierenden Förderstandards werden durch neue Förderstufen auf Basis der EnEV2009 ersetzt und durch neue Stufen ergänzt. Dabei ergeben sich rechnerisch bei der Mehrzahl der Förderstufen Verschärfungen der Anforderungen. Die Hauptanforderung für die Förderung ist nach wie vor der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes.

Die Änderung der Berechnungsweise dieses Energiebedarfs entsprechend der Herange-hensweise der EnEV2009 über ein sogenanntes Referenzgebäude führt allerdings zu einer eingeschränkten Aussagekraft der rechnerischen Ergebnisse.

Die dem Begriff „KfW-Effizienzhaus“ angehängte Zahl gibt wie bisher den einzuhaltenden Primärenergiebedarf des Gebäudes als prozentualen Anteil im Verhältnis zum Referenzgebäude an.

Die Förderung im Bereich der Sanierung geschieht weiterhin über einen einheitlichen Zinssatz und einen Tilgungszuschuss in unterschiedlicher Höhe. Die Förderung des energieeffizienten Bauens erfolgt ebenfalls wie bisher über unterschiedliche Zinssätze.

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