ONLINE: Beendigung des Mietverhältnisses - Haftungsfallen für den Verwalter
| Referent | RAin Franziska Bordt |
|---|---|
| Teilnahmegebühr | Für Mitglieder des Verbandes der Immobilienverwalter Bayern e.V. Euro 59,- für Nichtmitglieder Euro 110,- (zzgl. 19 % MwSt.) |
| Zielgruppe | Führungspersonal und Sachbearbeiter |
| Fortbildungsstunden | 15 |
| Anwesenheit | Online |
| Gutschein und Punkte | Für die Teilnahme erhalten Sie: 15 Punkte. |
Inhalte
Die Gründe für den Wunsch zur Beendigung des Mietverhältnisses können vielfältig sein. Oftmals finden sie Ihren Ursprung in Mietrückständen oder einem anderweitigen pflichtwidrigen Verhalten des Mieters. Der Kündigung kommt dabei eine zentrale Rolle zu; als Fundament einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung verzeiht sie in der Regel keine Fehler. Jedoch birgt auch die Rückgabe der Mieträume und die Abwicklung des (wirksam) gekündigten Mietverhältnisses erhebliche Haftungsfallen für den Verwalter (Stichwort: Schönheitsreparaturen und kurze Verjährungsfrist). Das Seminar gibt unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung einen Leitfaden, wie Sie Fehler bei der Beendigung des Mietsverhältnisses vermeiden können.
Inhalt:
Grundlagen der vermieterseitigen Beendigung des Mietvertrages
Kündigungsgründe im Einzelnen:- Voraussetzungen
- ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung
- befristetes / unbefristetes Mietverhältnis
- wirksamer Ausschluss eines Kündigungsgrundes
Form, Frist, Ansprechpartner (wer ist Mieter bei Rechtsnachfolge?)
Außergerichtliche / Gerichtliche Durchsetzung der Räumung und Herausgabe
- Aufforderung zur Rückgabe und ggf. Nutzungsentschädigung
- Wann ist ein Anwalt einzuschalten?
- Klage auf Räumung und Herausgabe
Übergabe der Mieträume
Was ist zu beachten?
Schönheitsreparaturen:
- Ist die Klausel im Mietvertrag wirksam?
- Welche Maßnahmen sind geschuldet?
- Was ist geschuldet?
- Schadenersatz und Fristen