ONLINE: WEMoG und Gemeinschaftsordnung, was gilt denn nun?
27.10.2026
09:00
-
13:00
Online
Juristische Seminare
| Referent | RA Burkhard Rüscher |
|---|---|
| Teilnahmegebühr | Für Mitglieder des Verbandes der Immobilienverwalter Bayern e.V. Euro 59,- für Nichtmitglieder Euro 110,- (zzgl. MwSt.) |
| Zielgruppe | Führungspersonal und Sachbearbeiter |
| Fortbildungsstunden | 15 |
| Anwesenheit | Online |
| Gutschein und Punkte | Für die Teilnahme erhalten Sie 15 Punkte. |
Inhalte
Der Gesetzgeber hat mit §47 WEG eine Regelung geschaffen, wonach Klauseln in Gemeinschaftsordnungen, die aus der Zeit vor dem 01.12.2020 stammen und die von den neuen, zum 01.12.2020 in Kraft getretenen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes abweichen, im Zweifel nicht mehr gelten sollen (z.B. Ladungsfrist, Vollmachten, Beschlussfähigkeit, bauliche Veränderungen, etc.). Anders soll es dann sein, wenn sich aus der Klausel in der Gemeinschaftsordnung ein anderer Wille ergibt.
Der Referent erläutert anhand von zahlreichen Beispielen aus der Praxis, welche Regelungen aus der Gemeinschaftsordnung entweder weiterhin vorrangig gelten oder durch das neue Gesetz verdrängt werden.
Der Referent erläutert anhand von zahlreichen Beispielen aus der Praxis, welche Regelungen aus der Gemeinschaftsordnung entweder weiterhin vorrangig gelten oder durch das neue Gesetz verdrängt werden.
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