Fortbildungsangebot des VDIV Bayern
ONLINE: Besonderheiten bei der Übernahme einer Erstverwaltung
Termin:
13.02.2025 von 09.00 - 12.00 Uhr - Der Zugangslink wird einen Tag vor Beginn der Schulung an alle Teilnehmer versendet.
Ort:
ONLINE
Referent/en:
RA Burkhard Rüscher
Gebühr:
Für Mitglieder des Verbandes der Immobilienverwalter Bayern e.V. Euro 59,- für Nichtmitglieder Euro 110,- (zzgl. 19 % MwSt.)
Zielgruppe:
Führungspersonal und Sachbearbeiter
Fortbildungsstunden:
3,00
Anwesenheit:
Online
Inhalte:
I. Bestellung des Erstverwalters
- Durch den Bauträger in der Teilungserklärung / GO
- Durch Beschluss der Wohnungseigentümer in der ETV
II. Verwaltervertrag des Erstverwalters
- Vertragspartner des Verwalters
- Abschluss des Verwaltervertrags
- Durch den Bauträger
- Durch die Mitglieder des Verwaltungsbeirats
- Durch den Verwalter
- Durch die Wohnungseigentümer
III. Eigentümerversammlung
- Einzuladende Personen
- Wohnungseigentümer
- Werdende Wohnungseigentümer
- Bauträger - Teilnahmeberechtigte Personen
- Wohnungseigentümer
- Werdende Wohnungseigentümer
- Bauträger
- Bevollmächtigte - Stimmberechtigung
- Wohnungseigentümer
- Werdende Wohnungseigentümer
- Bauträger
IV. Abnahme des Gemeinschaftseigentums
- Aufgrund Vollmachten in den Bauträgerverträgen
- Aufgrund einer Regelung in der Teilungserklärung / GO
- Aufgrund einer Regelung im Verwaltervertrag
- Aufgrund eines Beschlusses
- Rechtsfolgen der Abnahme bzw. fehlenden Abnahme
V. Gewährleistungsverfolgung gegenüber dem Bauträger
- Mängel am Gemeinschaftseigentum
- Mängel am Sondereigentum
- Anspruchsinhaber
- Primäre Mängelrechte
a) Erfüllungsansprüche
b) Mangelbeseitigung
c) Kostenvorschuss
d) Aufwendungsersatz
- Sekundäre Mängelrechte
a) Minderung
b) Schadensersatz
- Rücktritt - Ansichziehen der Gewährleistungsansprüche durch die Wohnungseigentümergemeinschaft
- Individuelle Ausübungsbefugnis der Käufer
Ziel:
In diesem Halbtagesseminar werden Ihnen innerhalb kürzester Zeit einfach und verständlich von unserem Referenten die wichtigsten Informationen rund um die Übernahme einer Erstverwaltung dargestellt. Bestellung des Verwalters durch den Bauträger sowie durch Beschluss, die Versammlung, der Verwaltervertrag als auch die Abnahme werden Ihnen ausführlich erläutert.
In diesem Halbtagesseminar werden Ihnen innerhalb kürzester Zeit einfach und verständlich von unserem Referenten die wichtigsten Informationen rund um die Übernahme einer Erstverwaltung dargestellt. Bestellung des Verwalters durch den Bauträger sowie durch Beschluss, die Versammlung, der Verwaltervertrag als auch die Abnahme werden Ihnen ausführlich erläutert.