Fortbildungsangebot des VDIV Bayern
Hybrid: Gebäudeschadstoffe, Asbest, genereller Asbestverdacht bei älteren Gebäuden, erbaut vor dem 31.Oktober 1993
11.02.2025 von 10.00 - 16.00 Uhr - Der Zugangslink wird einen Tag vor Beginn der Schulung an alle Teilnehmer versendet.
Hybrid: München (Geschäftsstelle des VDIV Bayern e.V.) und online
Dipl. Ing. Gotthard Grieseler
Für Mitglieder des Verbandes der Immobilienverwalter Bayern e.V. Euro 119,- für Nichtmitglieder Euro 195,- (zzgl. 19 % MwSt.)
Führungspersonal und Sachbearbeiter
6,00
Hybrid
Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung erfordert eine Schadstofferkundung für Gebäude und Wohnungen, die vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurden, um Asbestverdacht und andere Schadstoffe auszuschließen.
Eigentümer von Immobilien, Immobilienverwalter und Immobilienmakler sind durch die neue Gefahrstoffverordnung verpflichtet, den Handwerksbetreiben mitzuteilen, ob Asbest in den Objekten vorliegen könnte.
Für die Gefährdungsbeurteilung muss vor der Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen durch Handwerksbetriebe mit dem Auftraggebenden geklärt werden, ob Asbest vorhanden oder zu erwarten ist.
Bei positivem Asbestbefund entstehen ein erhöhter Planungsaufwand, längere Bauzeiten und steigende Kosten für die Modernisierung durch die Schadstoffsanierung.
Inhalte
- Asbest und die Auswirkungen des Generalverdachts infolge der Gefahrstoffverordnung
- Inhalte der neuen Gefahrenstoffverordnung, wie u.a. der höhere Planungsaufwand, längere Vorlaufzeit durch Erkundungsmaßnahmen
- Radon sowie weitere typische Gebäudeschadstoffe bei Modernisierung und Abbruch von baulichen Anlagen
- Abbruchplanung von baulichen Anlagen
- Besonderheiten bei Ausschreibungen für Schadstoffsanierung und Abbruch