Fortbildungsangebot des VDIV Bayern
HYBRID: Heizkostenabrechnung gemäß Heizkostenverordnung (HeizKV)
Termin:
18.03.2025 von 10.00 - 17.00 Uhr - Der Zugangslink wird einen Tag vor Beginn der Schulung an alle Teilnehmer versendet.
Ort:
Hybrid: München (Geschäftsstelle des VDIV Bayern e.V.) und online
Referent/en:
Dipl.-Betriebsw. (FH) Walburga Egle
Gebühr:
Für Mitglieder des Verbandes der Immobilienverwalter Bayern e.V. Euro 119,- für Nichtmitglieder Euro 195,- (zzgl. 19 % MwSt.)
Zielgruppe:
Führungspersonal und Sachbearbeiter
Fortbildungsstunden:
6,00
Anwesenheit:
Hybrid
Inhalte:
Einführung in die Thematik der Hausgeldabrechnung
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraum
Betriebskostenabrechnung bei Gewerberaum
Heizkostenabrechnung gemäß Heizkostenverordnung (HeizKV)
Heizkosten bei Wohn- und Gewerberaum
1. Grundsätzliches zu Heiz- und Warmwasserkosten
2. Heizkostenverordnung
3. Abrechnungspflicht
4. Ausnahmeregelungen
5. Abrechnungsfähige Kosten (inkl. Schätzung)
5. Abrechnungsfähige Kosten (inkl. Schätzung)
6. Umlage-/Aufteilungsschlüssel
7. Ablesung / Ankündigung
8. Form/Inhalt der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung
8. Form/Inhalt der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung
9. Einwände / Kürzungsrecht des Mieters
10. Aktuelle Verordnungen und Gesetze
11.Mess- und Eichgesetz und die Mess- und Eichverordnung
11.Mess- und Eichgesetz und die Mess- und Eichverordnung
12. Anhang: BGH - Rechtsprechung
Ziel:
Teilnehmende dieses Seminars erhalten Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Heizkostenverordnung inklusive der Novellierung 2021 und der sich ergebenden Verpflichtungen für die Immobilienverwaltung. Dabei werden viele Aspekte und Details angesprochen, die sich in der Vorbereitung und Erstellung einer Heizkostenabrechnung ergeben.
Teilnehmende dieses Seminars erhalten Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Heizkostenverordnung inklusive der Novellierung 2021 und der sich ergebenden Verpflichtungen für die Immobilienverwaltung. Dabei werden viele Aspekte und Details angesprochen, die sich in der Vorbereitung und Erstellung einer Heizkostenabrechnung ergeben.