19.12.2023

Bundesrat billigt Wärmeplanungsgesetz

Der Bundesrat hat das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) beschlossen. Damit wird das Wärmeplanungsgesetz zeitgleich mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2024 rechtsverbindlich. Ziel beider Gesetze ist, die Umstellung der Wärmeversorgung auf Klimaneutralität voranzutreiben.

Der Bundestag hatte das Wärmeplanungsgesetz am 17. November 2023 mit den Änderungen des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen verabschiedet (wir haben berichtet). Bis spätestens 30. Juni 2028 müssen nun alle rund 11.000 Kommunen in Deutschland Wärmepläne vorlegen, Großstädte sind bereits bis 30. Juni 2026 in der Pflicht. Die Wärmepläne sollen Eigentümerinnen und Eigentümern als Orientierungshilfe für die Entscheidung über ihr künftiges Heizungssystem dienen und Planungssicherheit geben.

„Beim Wärmeplanungsgesetz wird nicht das einzelne Einfamilienhaus oder Mietshaus betrachtet, sondern der ganze Stadtteil bzw. die Gemeinde. Und hier entscheiden die über die lokale Wärmeversorgung, die sich vor Ort am besten auskennen: die Kommunen“, kommentierte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) die Verabschiedung des Gesetzes. „Das Wärmeplanungsgesetz ist die Grundlage für unseren Quartiersansatz bei der Frage, wie wir unseren Gebäudebestand zur Einsparung von CO2 modernisieren.“