27.04.2023

Härtefallhilfen für Pellets, Heizöl, Flüssiggas oder Kohle können ab jetzt beantragt werden

Ergänzend zu den Preisbremsengesetzen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie Strom wird die Beantragung eines Zuschusses für Brennstoffe wie Öl, Flüssiggas, Pellets oder Kohle möglich. Die Bundesländer starten nun sukzessive die Portale, auf denen der Zuschuss für das Jahr 2022 rückwirkend online beantragt werden kann.

Noch im Dezember 2022 hatte die Bundesregierung beschlossen, dass es auch für diese Energieträger eine Härtefallregelung geben soll. Übernommen werden 80 Prozent der Mehrausgaben, maximal gibt es 2.000 Euro je Wohneinheit. Bei den Details mussten sich der Bund, der die Kosten trägt, und die Länder, die das Programm abwickeln, aber noch auf die Verwaltungsvereinbarungen verständigen (der VDIV hat berichtet). Im Mai startet die Antragstellung:

​​Bei Mietshäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizung kann in den meisten Fällen nur der Vermieter oder die Gemeinschaften, vertreten durch den Verwaltenden, den Antrag auf Härtefallhilfen stellen („Zentralantragstellung“). Ein erstes Infoblatt des BMWK finden Sie hier, es folgt noch ein weiteres Merkblatt mit FAQs und Informationen für Mieter.