Fortbildungsangebot des VDIV Bayern

ONLINE: Die Bruchteilsgemeinschaft nach bürgerlichen Recht: unbekannt, aber doch so häufig

Termin:

08.05.2024 von 09.00 - 12.00 Uhr - Der Zugangslink wird einen Tag vor Beginn der Schulung an alle Teilnehmer versendet.

Ort:

ONLINE

Referent/en:

RA Marco J. Schwarz

Gebühr:

Für Mitglieder des Verbandes der Immobilienverwalter Bayern e.V. Euro 70,21, für Nichtmitglieder Euro 130,90 (inkl. 19 % MwSt.)

Zielgruppe:

Führungspersonal und Sachbearbeiter

Fortbildungsstunden:

3,00

Anwesenheit:

Online

Inhalte:

Manche Dinge kauft man allein, andere erwirbt man gemeinsam - ein Haus zum Beispiel. Besitzen mehrere Personen gemeinsam eine Sache, ist das das "Bruchteilseigentum" oder "Miteigentum nach Bruchteilen". Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das der Zusammenschluss der Eigentümer, der in den §§ 1008 bis 1011 BGB gesetzlich geregelt ist. In diesem Online-Seminar erfahren Sie, was Sie als Immobilienverwalter*in darüber wissen sollten.

  1. Wo finde ich die gesetzlichen Regelungen zur BTG?
  2. Beschlussfassungeiner BTG: Versammlung der Gemeinschaft und Beschlussfassung im Umlaufverfahren, Protokoll und Niederschrift
  3. Bestellung eines Verwalters
  4. Maßnahmen der laufdenden Verwaltung
  5. Grundlegende Umgestaltungen
  6. Die Aufhebung der Gemeinschaft

Zur Anmeldung